FREITAG 18. OKTOBER
IM PALASS ZOFINGEN
20 UHR

Ursula's choice

DUO SYMBIOSIS  LONDON

LEWIS CHINN TUBA & MICAH BAKER SCHLAGZEUG / VIBRAPHON


Das Duo CYMBIOSIS bringt in origineller Weise Tuba mit LEWIS CHINN und Schlagzeug / Vibraphone mit MICAH BAKER zusammen. Dieses  einzigartige Duo ist auf dem intuitiven Austausch zwischen Micah und Lewis und ihren lebendigen Vorstellungen durch eigene Kompositionen und Arrangements aufgebaut. Die beiden Musiker sind stolz auf ihre tief verwurzelten musikalischen Leidenscnaften, betreten  aber gleichzeitig auch neues und unerforschtes Terrain. Ihr Debut im Kings Place Konzertsaal in London brachte ihnen den Goldmedaillen-Preis sowie den Publikumspreis im 2023 Trinity Laban Showcase Event.

Lewis Chinn stammt aus Suffolk und ist in seinem letzten Studienjahr im Trinity Laban Conservatoire in London. Sein Hauptfach ist Tuba, aber er ist ein Multiinstrumentalist und spielt auch Sousaphon, Sackbutt, irish Whistle, Gitarre und Dudelsack.
 
Der Schlagzeugspieler Micah Baker komponiert auch und studiert derzeit in der Guildhall School of Music in London für einen Master in Jazz Percussion. Er wuchs in drei verschiedenen Ländern auf, wo er von einer Vielfalt von Musik inspiriert wurde.

Türöffnung 19.30 Uhr  Konzertbeginn 20 Uhr 

Reservationen unter [email protected] 



Einmal im Monat: BABYKONZERTE

Lassen wir unseren Gefühlen freien Lauf! Lachen, freuen, weinen und lustig sein… 
Emotionen sind uns angeboren. MusikerInnen unterstützen tatkräftig, 
um unsere Kleinsten musikalisch in unterschiedliche Stimmungen zu versetzen. 
Ein Erlebnis, welches die Kleinen auf lustvolle Weise zu fördern vermag.  

26. Oktober 11 Uhr 

JAZZ IMPROVISATION

Reto Suner - Saxophon
Patrick Sommer - Kontabass

Bitte reservieren unter: [email protected]

__________________________________________ 
Eintritt pro erwachsene Person CHF 10.-  
(Kinder sind gratis) 

.

ANERKENNUNGSPREIS

AARGAUER KURATORIUM 2022 

Verleihung des Anerkennungspreises vom Aargauer Kuratorium
an den Verein Kulturraum Hirzenberg

9. November 2022


 


Der Verein Kulturraum Hirzenberg 
erhält als erste Institution den 
Anerkennungspreis des Aargauer Kuratoriums

 

Der Anerkennungspreis des Aargauer Kuratoriums 2022 geht an den Verein Kulturraum Hirzenberg. Damit zeichnet das Aargauer Kuratorium zum ersten Mal eine Institution aus.

Seit 20 Jahren bringt der Verein Kulturraum Hirzenberg hochkarätige Klassik in allen Facetten nach Zofingen. Mit dem Hirzenberg Festival und Konzerten unter dem Jahr bieten die Veranstaltenden ein exklusives Programm von herausragender Qualität. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Verknüpfung von Klassik und zeitgenössischer Musik. Dank grossem Engagement, Herzblut und hohem persönlichem Einsatz gelingt es dem Team um Yolanda Senn Ammann, Künstlerinnen und Künstler mit grossem Renommee für die kleine Bühne zu gewinnen. Neben Darbietungen von internationalem Format schafft der Verein in den Konzertreihen Aufmerksamkeit für den talentierten künstlerischen Nachwuchs. Eine Besonderheit ist zudem die Nähe zum Publikum, die von den Veranstaltenden aktiv gepflegt wird. Im Anschluss an die Konzerte bieten sie einen liebevollen Rahmen für persönliche Begegnung und Austausch mit den Künstlerinnen und Künstlern.

Mit der Vergabe des Anerkennungspreises an den Verein Kulturraum Hirzenberg zeichnet das Aargauer Kuratorium zum ersten Mal eine Institution aus. Damit lenkt das Aargauer Kuratorium bewusst die Aufmerksamkeit auf die Rolle der Vermittelnden, die im Hintergrund wichtige Arbeit für die Kunstschaffenden und ihre Kunst aber auch für das kulturelle Leben in der Region leisten. Der Verein Kulturraum Hirzenberg nimmt diese Rolle in vorbildlicher Weise ein. Er rückt die Künstlerinnen und Künstler in den Vordergrund und wird von diesen für den warmherzigen Empfang geschätzt.

Für die Präsidentin des Vereins Kulturraum Hirzenberg Yolanda Senn Ammann ist der Anerkennungspreis Bestätigung und gleichzeitig Ansporn, mit demselben Elan, Energie und Idealismus weiterzuarbeiten. «Dass erstmals eine Institution ausgezeichnet wird ist deswegen folgerichtig, da unser Wirken und die damit verbundene Wirkung nur im Verbund möglich ist», sagt sie. «Meine ehrenamtliche Arbeit ist bloss ein Teil dessen, was an ehrenamtlicher Arbeit, an Ideen, an persönlichem Einsatz von allen Beteiligten geleistet wird. Dazu gehören auch der im Lauf der Jahre stetig gewachsene Goodwill und das Vertrauen seitens der Künstlerinnen und Künstler, welche ebenso dazu beitragen, Programme von höchster Qualität in einer aargauischen Kleinstadt wie Zofingen anzubieten. Mittlerweile ist ein Publikum ‹herangewachsen›, welches über blosse Zerstreuung und rasch Konsumierbares hinaus die echte Herausforderung nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sie geradezu sucht. Kunst kann so durchaus auch den Aspekt einer die Gesellschaft mitformende Kraft entwickeln.»

Die Preisübergabe findet am 9. November in Zofingen statt. Der Anerkennungspreis ist mit 10’000 Franken dotiert. Er wird alternierend mit dem Aargauer Kunstpreis und dieses Jahr zum dritten Mal verliehen.


CHF 12'000.-

konnten wir "Medical help Vienna"

(Initiative von Andreas Haefliger)
für medizinische Direkthilfe in der Ukraine überweisen.
Danke allen Besuchern des Benefizkonzerts 
mit Anastasia Kobekina, Jean-Sélim Abdelmoula und Andrej Bielow
im Künstlerhaus Boswil am 26. März 2022.

Jahresabonnement

2024 grenzenlos Musik geniessen?
Kaufen sie ein GA! 
11 Konzerte für CHF 360.- 
inkl. Getränke und Snacks.

Erhältlich bei:    [email protected]

Konzerte im PALASS

Pfistergasse 54 Zofingen 


Durchs Jahr verteilt finden unsere Konzerte im alten Kino an der Pfistergasse 54 statt. 
Die unvergleichbare Nähe zu den Musikern bietet sich in diesem wunderbaren Lokal mit hervorragender Akustik an. Nach den Konzerten wird traditionellerweise (mit Wein,  Landjägern und Käse oder Köstlichkeiten  oder vom Markt) über das Erlebte diskutiert. Gäste wie Musiker schätzen diesen direkten Austausch sehr.

Verein Kulturraum Hirzenberg


Am 11. Juli 2002 wurde der Verein gegründet.
"Der Verein bezweckt die Bereicherung, Pflege und Förderung des kulturellen Lebens in Zofingen, vorwiegend im Bereich der Musik. Zu diesem Zweck übernimmt er die Planung und Durchführung von Veranstaltungen."

Vorstand:
Yolanda Senn Ammann
Präsidentin

Dieter  Matter
Vizepräsident

Dieter Ammann
Künstlerischer Leiter

Silvia Plüss
Buchhaltung

Michael Wacker
und
André Paul 

Möchten Sie Mitglied in unserem Verein werden? 
Wir freuen uns extrem über jeden Neuzugang!

 

PALASS Zofingen

Verein KulturPalass

Seit dem 3. Juli 2015 sind wir im Trägerverein KulturPalass.
" Der Verein bezweckt die Pflege und Vermietung des Veranstaltungslokals Palass, Pfister­gasse 54, 4800 Zofingen für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe.
Dies beinhaltet insbesondere 
- Konzerte (unplugged) 
- Musiktheater
- Filmvorführungen
- Lesungen
- sowie weitere kulturelle   
  Projekte"

Spezialaktion 

Sie möchten wieder einmal mit Freunden zusammen sein? Wieder einmal gemeinsam einen Film anschauen? Sie möchten dies jedoch nicht zu Hause machen und Sie wollen auch nicht ins Kino gehen? Ihr Geschäftsessen fällt aus und Sie suchen eine Alternative? PRIVATER FILMABEND IM PALASS ZOFINGEN

Schauen Sie sich gemeinsam mit 9 Personen aus Ihrem Freundes- und Familienkreis Ihren Lieblingsfilm an!
SPEZIAL-AKTION:
Kinoabend mit insgesamt 10 Personen CHF 300.-
(max. 3h / Sie bringen ihre DVD mit) Sie haben damit nicht nur ein tolles Erlebnis, sie unterstützen damit auch den Verein PALASS. 
Sichern Sie sich Ihr Datum:  [email protected] 
oder 078 885 07 34 

Herzlichen Dank

an unsere Mitglieder, Sponsoren, Gönner und Donatoren.

Ohne die grosszügige finanzielle Unterstützung aus öffentlicher und privater Hand gäbe es uns nicht. Wir bedanken uns herzlichst bei Ihnen!

Möchten Sie Gönner werden?
Wir würden uns sehr freuen! 

Wir bedanken uns herzlichst :

Aargauer Kuratorium

Stadt Zofingen

Siegfried Holding AG, Zofingen / Konzertpatronate

Burki Scherer AG, Oftringen


Anette Ringier Stiftung


Hello Frances
Familienzahnärzte Zofingen  LANGYARNS, Reiden

René Lanz
Evelyn Lingg-Ringier

Hans Peter Wehrli

Heiner Hoerni und Ruth Jakob

Hans Landolt

M. und P. Riniker
D. Lüscher und
H. Rohr


Botaniqum, Zofingen

Daniel Meyer Tontechnik, Küttigen




Kultur auf einen Klick

Alle Zofinger Kulturveranstaltung sind 
auf der Website www.kulturzofingen.ch 
zu finden.

Die Website wird vom Bereich Kultur der Stadt Zofingen betrieben und betreut. Herzstück ist die Online-Kulturagenda, die einem kulturaffinen Publikum eine gute Übersicht über das Zofinger Kulturleben bietet. 
Bestellen sie den Newsletter, damit sie nichts verpassen :-)


Protokoll GV 2023

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
gerne senden wir ihnen bei Interesse das Protokoll der letztenGeneral-versammlung im Januar 2023 per Mail zu.
[email protected]

Unsere KünstlerInnen der letzten Jahre:

Ensemble Bayona
Maria Cecilia Munoz 

Tiffany Butt
Simone Zgraggen
Akiko Okabe

Salome Kammer
Robert Koller
Kirill Zvegintsov
Duo Klexs
Slide Action
Kamila Davletova-Holler, Piano
Valentina Dubrovina, Cello

Daria Vasileva, Piano
Luca de Falco, Cello

Gringolts Quartett
Quatuor Diotima
Boulanger Trio
Blau/Marillier/ Masu, Percussion
Sara Zazo, Saxophon
Eduardo Moreno, Piano
Alsu Nigmatullina, Komponistin
Benjamin Moser, Piano
Andrej Bielov, Violine
David Zucchi, Saxophon
Iñigo Mikeleiz-Berade, Akkordeon  

KEBYART Ensemble
TRIO SORA
Nerida Quartett
Trio Zeitgeist
Ernest Trio
KamBrass Quintet
Andreas Haefliger, Piano
Marina Piccinini, Flöte
Sebastian Bohren, Violine
Aljas Cvirn, Gitarre
Kebyart Quintett
Anastasia Kobekina, Cello
Jean-Sélim Abdelmoula, Piano
Aaron Pilsan, Piano
A4 Brass Quartet
KamBrass Quartet
Leonhard Derig / Kirill Zvegintsov
Blattwerk Quintett
Mondrian Ensemble
Franziska Hölscher, Violine
Katja Riemann, Schauspielerin
Marianna Shirinyan, Piano
Isabella Villanueva, Violine
Marcel Oetiker Trio
Basler Madrigalisten
MANCHESTERCOLLECTIVE
Abel Selaocoe, Cello

Nils Altstaedt, Cello

Vilde Frang, Violine

Maximilian Hornung, Cello

Barnabas Kelemen, Violine

Caroline Widmann, Violine

Nils Mönkemeyer, Viola

Benjamin Moser, Piano

Benjamin Engeli, Piano

Daniel Behle, Tenor

Maurice Steger, Flöten

Thomas Demenga, Cello
Eunyoo An, Piano

Olivier Darbellay, Horn 

Esther Hoppe, Violine

Nurit Stark, Violine

Cedric Pescia, Piano

Karin Dornbusch, Klarinette 

Hiroko Sakagami, Piano

Leo Yu, Percussion

Graziella Contratto, Dirigentin

Oliver Schnyder Trio 

Carmina Quartett
Leo Le Yu, Pecussion

Casal Quartett

Zofo Duet San Francisco

Del Sol String Quartet San Francisco

Gershwin Piano Quartett

ensemble für neue musik zürich

Mondrian Ensemble

David Riniker, Cello

Wenzel Fuchs, Klarinette

Victor Villena Trio

Maurice Steger, Flöten

Septura Brass Ensemble

Abelia Quintett

Trio Saeitenwind
Leonhard Dering, Piano
Kirill Zvegintsov, Piano

Jugendsinfonieorchester Aargau
Ensemble van der Waals
Ensemble Sargo
und viele viele mehr....


Herzlichen Dank für die Unterstützung!


Aargauer Kuratorium

Stadt Zofingen


Siegfried Holding AG, Zofingen / Konzertpatronate 2021 
Burki Scherer AG, Oftringen
Anette Ringier Stiftung


Evelyn Lingg-Ringier

Hans Peter Wehrli 

Heiner Hoerni und Ruth Jakob 
P. und R. Riniker

Hans Landolt

René Lanz


Botaniqum, Zofingen

Daniel Meyer Tontechnik, Küttigen
Doris Lüscher und Hans Rohr, Zofingen
Adrian und Susanne Borer Haertel
Hello Frances, Zofingen
Familienzahnärzte Zofingen

und vielen mehr!

 


Ein grosses Dankeschön gehört unseren langjährigen Gönnern und den treuen Mitgliedern des Vereins Kulturraum Hirzenberg.

 

STATUTEN DES VEREINS «KULTURRAUM HIRZENBERG»

 

1  Name und Sitz des Vereins
11
Unter der Bezeichnung «Kulturraum Hirzenberg» (nachfolgend:
Verein) besteht ein Verein mit unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
12
Der Sitz des Vereins ist Zofingen.
 
2  Der Zweck des Vereins
21
Der Verein bezweckt die Bereicherung, Pflege und Förderung des kulturellen Lebens in Zofingen, vorwiegend im Bereich der Musik. Zu diesem Zweck übernimmt er die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
22
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
 
3  Die Mitgliedschaft
31
Die Mitgliedschaft des Vereins steht natürlichen, juristischen und öffentlich-rechtlichen Personen und Körperschaften offen.
32
Die Aufnahme von Neumitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
33
Über eine allfällige Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
 
4  Die Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
41
Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet in jedem Fall mit dem Tod, diejenige juristischer Personen mit dem Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit.
42
Im übrigen ist ein Austritt aus dem Verein auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
43
Ein Mitglied kann von der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall anzuhören und das entsprechende Geschäft ist zu traktandieren. Der Ausschluss eines Mitgliedes muss nicht begründet werden.
 
5 Die Mittel des Vereins und Mitgliederbeiträge
51
Der Verein strebt keinen Gewinn an. Er bestreitet seine Auslagen mit Einnahmen aus seinen Aktivitäten, mit Zuwendungen Dritter (insbesondere Sponsoringbeiträge) und mit Mitgliederbeiträgen. Überschüsse aus den Aktivitäten des Vereins dürfen nicht an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Sie sind auf neue Rechnung vorzutragen und dürfen auch zur Förderung kultureller Aktivitäten, Dritter verwendet werden.
52
Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag und zwar wie folgt:
◦    natürliche Einzelpersonen  CHF 80.00
◦    Ehepaare  CHF 140.00
◦    juristische und öffentlich-rechtliche Personen  CHF 500.00
 
6  Die Haftung
61
Für Vereinsverbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
 
7  Die Organe des Vereins
71
Der Verein verfügt über folgende Organe:
◦    die Vereinsversammlung (Ziffer 8)
◦    den Vorstand (Ziffer 9)
◦    die Revisionsstelle (Ziffer 10)
 
8  Die Vereinsversammlung
81
Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand 15 Tage im voraus schriftlich oder per e-mail und unter Beilage der Traktandenliste einberufen. Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand rechtzeitig (mindestens 30 Tage vor der Vereinsversammlung) einzureichen. Verspätet eingereichte Traktanden werden grundsätzlich an der Vereinsversammlung des Folgejahres behandelt.
82
Zu einer ausserordentlichen Vereinsversammlung kann der Vorstand einladen. Eine ausserordentliche Vereinsversammlung ist auch abzuhalten, falls dies von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Traktandums schriftlich verlangt wird.
83
Der ordentlichen Vereinsversammlung stehen insbesondere folgende Kompetenzen zu:
◦    Genehmigung des Protokolls der letzten     
      Vereinsversammlung;
◦    Wahl des Vorstandes;
◦    Wahl der Revisionsstelle;
◦    Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
◦    Abnahme der Jahresrechnung, des Berichtes der
      Revisionsstelle und des Budgets;
◦    Entlastung der Organe;
◦    Erlass von Reglementen;
◦    Beschlussfassung über Ausschlüsse aus dem Verein;
◦    Beschlussfassung über die Verwendung des
      Liquidationserlöses im Falle der Auflösung des Vereines.
84
Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig. Sie wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfall durch die Stellvertretung. Über sämtliche Verhandlungen ist mindestens ein Beschlussprotokoll zu führen. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu fällen. Beschlüsse betreffend die Änderung der Statuten oder der Auflösung des Vereins bedürfen einer absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmen.
 
9  Der Vorstand
91
Der Vorstand besteht mindestens aus drei Mitgliedern, nämlich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder der Vizepräsidentin und der Kassierin oder dem Kassier. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
92
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Aufgaben an eine von ihm zu bestimmende Geschäftsstelle und/oder an Vereinsmitglieder delegieren, wobei diese zu marktüblichen Ansätzen entschädigt werden können.
93
Die Präsidentin oder der Präsident wird von der Generalversammlung in das Präsidentenamt gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Er regelt die Zeichnungsberechtigung für sich und die Geschäftsstelle.
94
Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Geschäftsbesorgung erforderlich ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandssitzungen wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt.
95
Die Beschlussfassung im Vorstand erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid fällen. Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch per e-mail) ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied eine mündliche Beratung verlangt wird.
 
10  Die Revisionsstelle
101
Die Revisionsstelle setzt sich aus einer oder zwei Personen zusammen. Es kann auch eine juristische Person (anerkannte Treuhandgesellschaft), als Revisionsstelle bestimmt werden.
102
Die Revisionsstelle wird für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
103
Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung den Revisionsstellenbericht. Sie kann während des Jahres Stichproben in der Buchhaltung des Vereins vornehmen.
 
11  Das Vereinsjahr
111
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
 
12  Handelsregistereintrag
121
Der Verein kann auf Beschluss des Vorstandes im Handelsregister eintragen werden.
 
13  Auflösung des Vereins
131
Wird der Verein aufgelöst (vgl. Ziffer 84 hiervor), entscheidet die Vereinsversammlung über die Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses. Wird diesbezüglich kein Beschluss gefasst, ist der Erlös der Stadt Zofingen zwecks Förderung kultureller Anlässe zuzuwenden.
 
14  Inkrafttreten der Statuten
141
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 11. Juli 2003 genehmigt und an der Generalversammlung vom 15. Januar 2016 geändert. Sie treten sofort in Kraft.