FREITAG, 17. JANUAR 2025
IM PALASS ZOFINGEN
20.15 UHR
KALISTRIO
KALISTRIO is the meeting of well known Argentinian bandoneonist Victor Hugo Villena, virtuoso double bassist Rémy Yulzari, a specialist in Jewish music (Klezmer and Judeo-Spanish) and the eclectic guitarist Yannick Lopes.
Together they take us on an unexpected nomadic journey between Tango and Jewish music, always on the tenuous thread of improvisation, stretched between their three cultural worlds, a true musical Odyssey:
TANGOS FROM BUENOS AIRES TO CASABLANCA
Saisonstart
Türöffnung 19.45 Uhr
Konzertbeginn 20.15 Uhr
Reservationen unter [email protected]
beschränkte Platzzahl
Sehr gerne senden wir unseren Mitgliedern das Protokoll der letzten Generalversammlung zu:
bestellen unter [email protected]
Sonntag, 22. Dezember 11 Uhr
WEIHNACHTEN - BABYKONZERT
Bis Weihnachten ist’s nicht mehr weit…
Zur Einstimmung auf das Fest der Liebe erklingt traditionelle Weihnachtsmusik
aus verschiedenen Ländern. Das lässt sich selbst der Weihnachtsmann nicht entgehen.
Mari Parz - Violine
Yoko Sawa - Klavier
Janina Kriszun - Sopran
Bitte reservieren unter: [email protected]
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Eintritt pro erwachsene Person CHF 10.-
(Kinder sind gratis)
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BABYKONZERTE 2025
Bitte reservieren unter: [email protected]
__________________________________________
Eintritt pro erwachsene Person CHF 10.-
(Kinder sind gratis)
18. Januar TITEL Klarinette, Cello, Clown
1. März FASNACHT Sopran, Bariton, Klavier
13. April WELTREISEN Violine, Schlagzeug, Klavier
10. Mai GEFÜHL! Sopran, Klavier
14. Juni TITEL Instrumente
27. September UNTERWEGS IN EUROPA Gitarre, Fagott
8. November TITEL Instrumente
13. Dezember WEIHNACHTSKONZERT Sopran, Violine, Klavier
HERZLICHEN DANK UNSEREN GÖNNERN UND SPONSOREN
HELLO FRANCES, LILA LUCHS, FAMILIENZAHNÄRZTE ZOFINGEN,
LANG & CO AG, STADT ZOFINGEN AARGAUER UND DEM AARGAUER KURATORIUM
ANERKENNUNGSPREIS
AARGAUER KURATORIUM 2022
Verleihung des Anerkennungspreises vom Aargauer Kuratorium
an den Verein Kulturraum Hirzenberg
9. November 2022
Der Verein Kulturraum Hirzenberg
erhält als erste Institution den
Anerkennungspreis des Aargauer Kuratoriums
Der Anerkennungspreis des Aargauer Kuratoriums 2022 geht an den Verein Kulturraum Hirzenberg. Damit zeichnet das Aargauer Kuratorium zum ersten Mal eine Institution aus.
Seit 20 Jahren bringt der Verein Kulturraum Hirzenberg hochkarätige Klassik in allen Facetten nach Zofingen. Mit dem Hirzenberg Festival und Konzerten unter dem Jahr bieten die Veranstaltenden ein exklusives Programm von herausragender Qualität. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Verknüpfung von Klassik und zeitgenössischer Musik. Dank grossem Engagement, Herzblut und hohem persönlichem Einsatz gelingt es dem Team um Yolanda Senn Ammann, Künstlerinnen und Künstler mit grossem Renommee für die kleine Bühne zu gewinnen. Neben Darbietungen von internationalem Format schafft der Verein in den Konzertreihen Aufmerksamkeit für den talentierten künstlerischen Nachwuchs. Eine Besonderheit ist zudem die Nähe zum Publikum, die von den Veranstaltenden aktiv gepflegt wird. Im Anschluss an die Konzerte bieten sie einen liebevollen Rahmen für persönliche Begegnung und Austausch mit den Künstlerinnen und Künstlern.
Mit der Vergabe des Anerkennungspreises an den Verein Kulturraum Hirzenberg zeichnet das Aargauer Kuratorium zum ersten Mal eine Institution aus. Damit lenkt das Aargauer Kuratorium bewusst die Aufmerksamkeit auf die Rolle der Vermittelnden, die im Hintergrund wichtige Arbeit für die Kunstschaffenden und ihre Kunst aber auch für das kulturelle Leben in der Region leisten. Der Verein Kulturraum Hirzenberg nimmt diese Rolle in vorbildlicher Weise ein. Er rückt die Künstlerinnen und Künstler in den Vordergrund und wird von diesen für den warmherzigen Empfang geschätzt.
Für die Präsidentin des Vereins Kulturraum Hirzenberg Yolanda Senn Ammann ist der Anerkennungspreis Bestätigung und gleichzeitig Ansporn, mit demselben Elan, Energie und Idealismus weiterzuarbeiten. «Dass erstmals eine Institution ausgezeichnet wird ist deswegen folgerichtig, da unser Wirken und die damit verbundene Wirkung nur im Verbund möglich ist», sagt sie. «Meine ehrenamtliche Arbeit ist bloss ein Teil dessen, was an ehrenamtlicher Arbeit, an Ideen, an persönlichem Einsatz von allen Beteiligten geleistet wird. Dazu gehören auch der im Lauf der Jahre stetig gewachsene Goodwill und das Vertrauen seitens der Künstlerinnen und Künstler, welche ebenso dazu beitragen, Programme von höchster Qualität in einer aargauischen Kleinstadt wie Zofingen anzubieten. Mittlerweile ist ein Publikum ‹herangewachsen›, welches über blosse Zerstreuung und rasch Konsumierbares hinaus die echte Herausforderung nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sie geradezu sucht. Kunst kann so durchaus auch den Aspekt einer die Gesellschaft mitformende Kraft entwickeln.»
Die Preisübergabe findet am 9. November in Zofingen statt. Der Anerkennungspreis ist mit 10’000 Franken dotiert. Er wird alternierend mit dem Aargauer Kunstpreis und dieses Jahr zum dritten Mal verliehen.
CHF 12'000.-
konnten wir "Medical help Vienna"
(Initiative von Andreas Haefliger)
für medizinische Direkthilfe in der Ukraine überweisen.
Danke allen Besuchern des Benefizkonzerts
mit Anastasia Kobekina, Jean-Sélim Abdelmoula und Andrej Bielow
im Künstlerhaus Boswil am 26. März 2022.
Jahresabonnement
2025 grenzenlos Musik geniessen?
Kaufen sie ein GA!
12 Konzerte für CHF 400.-
inkl. Getränke und Snacks.
Erhältlich bei: [email protected]
Konzerte im PALASS
Pfistergasse 54 Zofingen
Durchs Jahr verteilt finden unsere Konzerte im alten Kino an der Pfistergasse 54 statt.
Die unvergleichbare Nähe zu den Musikern bietet sich in diesem wunderbaren Lokal mit hervorragender Akustik an. Nach den Konzerten wird traditionellerweise (mit Wein, Landjägern und Käse oder Köstlichkeiten oder vom Markt) über das Erlebte diskutiert. Gäste wie Musiker schätzen diesen direkten Austausch sehr.
Verein Kulturraum Hirzenberg
Am 11. Juli 2002 wurde der Verein gegründet.
"Der Verein bezweckt die Bereicherung, Pflege und Förderung des kulturellen Lebens in Zofingen, vorwiegend im Bereich der Musik. Zu diesem Zweck übernimmt er die Planung und Durchführung von Veranstaltungen."
Vorstand:
Yolanda Senn Ammann
Präsidentin
Dieter Matter
Vizepräsident
Dieter Ammann
Künstlerischer Leiter
André Paul
Buchhaltung ab
1. 1. 25
Michael Wacker
und
Silvia Plüss
Buchhaltung bis
31. 12. 24
Möchten Sie Mitglied in unserem Verein werden?
Wir freuen uns extrem über jeden Neuzugang!
PALASS Zofingen
Verein KulturPalass
Seit dem 3. Juli 2015 sind wir im Trägerverein KulturPalass.
" Der Verein bezweckt die Pflege und Vermietung des Veranstaltungslokals Palass, Pfistergasse 54, 4800 Zofingen für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe.
Dies beinhaltet insbesondere
- Konzerte (unplugged)
- Musiktheater
- Filmvorführungen
- Lesungen
- sowie weitere kulturelle
Projekte"
Spezialaktion
Sie möchten wieder einmal mit Freunden zusammen sein? Wieder einmal gemeinsam einen Film anschauen? Sie möchten dies jedoch nicht zu Hause machen und Sie wollen auch nicht ins Kino gehen? Ihr Geschäftsessen fällt aus und Sie suchen eine Alternative? PRIVATER FILMABEND IM PALASS ZOFINGEN
Schauen Sie sich gemeinsam mit 9 Personen aus Ihrem Freundes- und Familienkreis Ihren Lieblingsfilm an!
SPEZIAL-AKTION:
Kinoabend mit insgesamt 10 Personen CHF 300.-
(max. 3h / Sie bringen ihre DVD mit) Sie haben damit nicht nur ein tolles Erlebnis, sie unterstützen damit auch den Verein PALASS.
Sichern Sie sich Ihr Datum: [email protected]
oder 078 885 07 34
Herzlichen Dank
an unsere Mitglieder, Sponsoren, Gönner und Donatoren.
Ohne die grosszügige finanzielle Unterstützung aus öffentlicher und privater Hand gäbe es uns nicht. Wir bedanken uns herzlichst bei Ihnen!
Möchten Sie Gönner werden?
Wir würden uns sehr freuen!
Wir bedanken uns herzlichst :
Aargauer Kuratorium
Stadt Zofingen
Siegfried Holding AG, Zofingen / Konzertpatronate
Burki Scherer AG, Oftringen
Anette Ringier Stiftung
Hello Frances
Lila Luchs Café
Familienzahnärzte Zofingen LANGYARNS, Reiden
René Lanz
Evelyn Lingg-Ringier
Hans Peter Wehrli
Heiner Hoerni & Ruth Jakob
Hans Landolt
M. und P. Riniker
Doris Lüscher und
Hans Rohr
Botaniqum, Zofingen
Kultur auf einen Klick
Alle Zofinger Kulturveranstaltung sind
auf der Website www.kulturzofingen.ch
zu finden.
Die Website wird vom Bereich Kultur der Stadt Zofingen betrieben und betreut. Herzstück ist die Online-Kulturagenda, die einem kulturaffinen Publikum eine gute Übersicht über das Zofinger Kulturleben bietet.
Bestellen sie den Newsletter, damit sie nichts verpassen :-)
Protokoll GV
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
gerne senden wir ihnen bei Interesse das Protokoll der letztenGeneral-versammlung im Januar 2023 per Mail zu.
[email protected]
Unsere KünstlerInnen der letzten Jahre:
Dmitry Smirnov, Violine
Ensemble Lux
Duo Cymbiosis
Ensemble Bayona
Maria Cecilia Munoz, Flöte
Raisa Ierone, Mezzossopran
Pierre Delignes, Piano
Tiffany Butt, Piano
Simone Zgraggen, Violine
Akiko Okabe, Piano
Salome Kammer
Robert Koller
Kirill Zvegintsov
Duo Klexs
Slide Action
Kamila Davletova-Holler, Piano
Valentina Dubrovina, Cello
Daria Vasileva, Piano
Luca de Falco, Cello
Gringolts Quartett
Quatuor Diotima
Boulanger Trio
Blau/Marillier/ Masu, Percussion
Sara Zazo, Saxophon
Eduardo Moreno, Piano
Alsu Nigmatullina, Komponistin
Benjamin Moser, Piano
Andrej Bielov, Violine
David Zucchi, Saxophon
Iñigo Mikeleiz-Berade, Akkordeon
KEBYART Ensemble
TRIO SORA
Nerida Quartett
Trio Zeitgeist
Ernest Trio
KamBrass Quintet
Andreas Haefliger, Piano
Marina Piccinini, Flöte
Sebastian Bohren, Violine
Aljas Cvirn, Gitarre
Kebyart Quintett
Anastasia Kobekina, Cello
Jean-Sélim Abdelmoula, Piano
Aaron Pilsan, Piano
A4 Brass Quartet
KamBrass Quartet
Leonhard Derig / Kirill Zvegintsov
Blattwerk Quintett
Mondrian Ensemble
Franziska Hölscher, Violine
Katja Riemann, Schauspielerin
Marianna Shirinyan, Piano
Isabella Villanueva, Violine
Marcel Oetiker Trio
Basler Madrigalisten
MANCHESTERCOLLECTIVE
Abel Selaocoe, Cello
Nils Altstaedt, Cello
Vilde Frang, Violine
Maximilian Hornung, Cello
Barnabas Kelemen, Violine
Caroline Widmann, Violine
Nils Mönkemeyer, Viola
Benjamin Moser, Piano
Benjamin Engeli, Piano
Daniel Behle, Tenor
Maurice Steger, Flöten
Thomas Demenga, Cello
Eunyoo An, Piano
Olivier Darbellay, Horn
Esther Hoppe, Violine
Nurit Stark, Violine
Cedric Pescia, Piano
Karin Dornbusch, Klarinette
Hiroko Sakagami, Piano
Leo Yu, Percussion
Graziella Contratto, Dirigentin
Oliver Schnyder Trio
Carmina Quartett
Leo Le Yu, Pecussion
Casal Quartett
Zofo Duet San Francisco
Del Sol String Quartet San Francisco
Gershwin Piano Quartett
ensemble für neue musik zürich
Mondrian Ensemble
David Riniker, Cello
Wenzel Fuchs, Klarinette
Victor Villena Trio
Maurice Steger, Flöten
Septura Brass Ensemble
Abelia Quintett
Trio Saeitenwind
Leonhard Dering, Piano
Kirill Zvegintsov, Piano
Jugendsinfonieorchester Aargau
Ensemble van der Waals
Ensemble Sargo
und viele viele mehr....
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Aargauer Kuratorium
Stadt Zofingen
Siegfried Holding AG, Zofingen / Konzertpatronate 2021
Burki Scherer AG, Oftringen
Anette Ringier Stiftung
Evelyn Lingg-Ringier
Hans Peter Wehrli
Heiner Hoerni und Ruth Jakob
P. und R. Riniker
Hans Landolt
René Lanz
Botaniqum, Zofingen
Daniel Meyer Tontechnik, Küttigen
Doris Lüscher und Hans Rohr, Zofingen
Adrian und Susanne Borer Haertel
Hello Frances, Zofingen
Familienzahnärzte Zofingen
und vielen mehr!
Ein grosses Dankeschön gehört unseren langjährigen Gönnern und den treuen Mitgliedern des Vereins Kulturraum Hirzenberg.
STATUTEN DES VEREINS «KULTURRAUM HIRZENBERG»
1 Name und Sitz des Vereins
11
Unter der Bezeichnung «Kulturraum Hirzenberg» (nachfolgend:
Verein) besteht ein Verein mit unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
12
Der Sitz des Vereins ist Zofingen.
2 Der Zweck des Vereins
21
Der Verein bezweckt die Bereicherung, Pflege und Förderung des kulturellen Lebens in Zofingen, vorwiegend im Bereich der Musik. Zu diesem Zweck übernimmt er die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
22
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
3 Die Mitgliedschaft
31
Die Mitgliedschaft des Vereins steht natürlichen, juristischen und öffentlich-rechtlichen Personen und Körperschaften offen.
32
Die Aufnahme von Neumitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
33
Über eine allfällige Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
4 Die Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
41
Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet in jedem Fall mit dem Tod, diejenige juristischer Personen mit dem Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit.
42
Im übrigen ist ein Austritt aus dem Verein auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
43
Ein Mitglied kann von der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall anzuhören und das entsprechende Geschäft ist zu traktandieren. Der Ausschluss eines Mitgliedes muss nicht begründet werden.
5 Die Mittel des Vereins und Mitgliederbeiträge
51
Der Verein strebt keinen Gewinn an. Er bestreitet seine Auslagen mit Einnahmen aus seinen Aktivitäten, mit Zuwendungen Dritter (insbesondere Sponsoringbeiträge) und mit Mitgliederbeiträgen. Überschüsse aus den Aktivitäten des Vereins dürfen nicht an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Sie sind auf neue Rechnung vorzutragen und dürfen auch zur Förderung kultureller Aktivitäten, Dritter verwendet werden.
52
Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag und zwar wie folgt:
◦ natürliche Einzelpersonen CHF 80.00
◦ Ehepaare CHF 140.00
◦ juristische und öffentlich-rechtliche Personen CHF 500.00
6 Die Haftung
61
Für Vereinsverbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
7 Die Organe des Vereins
71
Der Verein verfügt über folgende Organe:
◦ die Vereinsversammlung (Ziffer 8)
◦ den Vorstand (Ziffer 9)
◦ die Revisionsstelle (Ziffer 10)
8 Die Vereinsversammlung
81
Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand 15 Tage im voraus schriftlich oder per e-mail und unter Beilage der Traktandenliste einberufen. Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand rechtzeitig (mindestens 30 Tage vor der Vereinsversammlung) einzureichen. Verspätet eingereichte Traktanden werden grundsätzlich an der Vereinsversammlung des Folgejahres behandelt.
82
Zu einer ausserordentlichen Vereinsversammlung kann der Vorstand einladen. Eine ausserordentliche Vereinsversammlung ist auch abzuhalten, falls dies von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Traktandums schriftlich verlangt wird.
83
Der ordentlichen Vereinsversammlung stehen insbesondere folgende Kompetenzen zu:
◦ Genehmigung des Protokolls der letzten
Vereinsversammlung;
◦ Wahl des Vorstandes;
◦ Wahl der Revisionsstelle;
◦ Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
◦ Abnahme der Jahresrechnung, des Berichtes der
Revisionsstelle und des Budgets;
◦ Entlastung der Organe;
◦ Erlass von Reglementen;
◦ Beschlussfassung über Ausschlüsse aus dem Verein;
◦ Beschlussfassung über die Verwendung des
Liquidationserlöses im Falle der Auflösung des Vereines.
84
Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig. Sie wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfall durch die Stellvertretung. Über sämtliche Verhandlungen ist mindestens ein Beschlussprotokoll zu führen. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu fällen. Beschlüsse betreffend die Änderung der Statuten oder der Auflösung des Vereins bedürfen einer absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmen.
9 Der Vorstand
91
Der Vorstand besteht mindestens aus drei Mitgliedern, nämlich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder der Vizepräsidentin und der Kassierin oder dem Kassier. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
92
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Aufgaben an eine von ihm zu bestimmende Geschäftsstelle und/oder an Vereinsmitglieder delegieren, wobei diese zu marktüblichen Ansätzen entschädigt werden können.
93
Die Präsidentin oder der Präsident wird von der Generalversammlung in das Präsidentenamt gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Er regelt die Zeichnungsberechtigung für sich und die Geschäftsstelle.
94
Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Geschäftsbesorgung erforderlich ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandssitzungen wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt.
95
Die Beschlussfassung im Vorstand erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid fällen. Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch per e-mail) ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied eine mündliche Beratung verlangt wird.
10 Die Revisionsstelle
101
Die Revisionsstelle setzt sich aus einer oder zwei Personen zusammen. Es kann auch eine juristische Person (anerkannte Treuhandgesellschaft), als Revisionsstelle bestimmt werden.
102
Die Revisionsstelle wird für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
103
Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung den Revisionsstellenbericht. Sie kann während des Jahres Stichproben in der Buchhaltung des Vereins vornehmen.
11 Das Vereinsjahr
111
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
12 Handelsregistereintrag
121
Der Verein kann auf Beschluss des Vorstandes im Handelsregister eintragen werden.
13 Auflösung des Vereins
131
Wird der Verein aufgelöst (vgl. Ziffer 84 hiervor), entscheidet die Vereinsversammlung über die Verwendung eines allfälligen Liquidationserlöses. Wird diesbezüglich kein Beschluss gefasst, ist der Erlös der Stadt Zofingen zwecks Förderung kultureller Anlässe zuzuwenden.
14 Inkrafttreten der Statuten
141
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 11. Juli 2003 genehmigt und an der Generalversammlung vom 15. Januar 2016 geändert. Sie treten sofort in Kraft.